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   VGH Hessen, 25.08.2020 - 3 D 1232/20   

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https://dejure.org/2020,32253
VGH Hessen, 25.08.2020 - 3 D 1232/20 (https://dejure.org/2020,32253)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.08.2020 - 3 D 1232/20 (https://dejure.org/2020,32253)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. August 2020 - 3 D 1232/20 (https://dejure.org/2020,32253)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AsylG § 80 ; AufenthG § 46 Abs. 1
    Nachtzeitverfügung unterfällt dem Beschwerdeausschluss im Falle der Förderung der Ausreisepflicht und der Ermöglichung der Abschiebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 23.07.2019 - 3 B 1160/19

    Statthaftigkeit der Beschwerde bei asylunabhängigen Sachverhalten

    Auszug aus VGH Hessen, 25.08.2020 - 3 D 1232/20
    Die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung, so auch der erkennende Senat, differenziert für die Abgrenzung in diesen Fällen danach, ob der Ausländer die Aussetzung der Abschiebung wegen asylunabhängiger Sachverhalte begehrt und verneint für diese Fälle den Beschwerdeausschluss (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23.07.2019 - 3 B 1160/19 -, juris Rdnr. 16 und weitere Nachweise unter Rdnr. 10).

    Gründe, die einen außerhalb der asylrechtlichen Regelungen liegenden Streitgegenstand (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluss vom 23.07.2019 - 3 B 1160/19 -, juris Rdnr. 15 ) begründen und damit Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Nachtzeitverfügung oder der festgestellten Ausreisepflicht aufwerfen könnten, benennt der Kläger nicht und solche sind auch im Übrigen nicht ersichtlich.

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 6.97

    Klagen erfolgloser Asylbewerber auf Duldung oder Aufenthaltsbefugnis begründen

    Auszug aus VGH Hessen, 25.08.2020 - 3 D 1232/20
    Der vielgestaltigen Verzahnung der Aufgaben des Bundesamts mit denen der Ausländerbehörden bei der Aufenthaltsbeendigung müsse durch eine differenzierte Würdigung der gesetzlich erfassten Fallgruppen Rechnung getragen werden (BVerwG, Urteil vom 25.09.1997 - 1 C 6.97 -, juris Rdnr. 14).
  • VG Kassel, 19.01.2024 - 7 L 30/24

    Verlängerung der Überstellungsfrist bei Flüchtigkeit einzelner

    Ein einmaliges Nichtantreffen in der Wohnung oder Unterkunft lässt zwar grundsätzlich nicht auf Flüchtigsein schließen (BVerwG, Urteil vom 17. August 2021 - 1 C 26/20 -, juris Rn. 23), anders ist dies jedoch, wenn damit zugleich gegen eine auf § 46 Abs. 1 AufenthG gestützte Anordnung, sich in der Zeit von 0:00 Uhr bis 6:00 Uhr im zugewiesenen Zimmer aufzuhalten und eine beabsichtigte Abwesenheit spätestens am vorigen Tag anzuzeigen bzw. bei kurzfristiger (spontaner) Abwesenheit eine schriftliche Nachricht zu hinterlassen (sog. Nachtzeitverfügung, vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 25. August 2020 - 3 D 1232/20 -, juris Rn. 6; Beschluss vom 30. Juni 2020 - 10 A 430/19.Z.A -, Rn. 3, juris), verstoßen wird.
  • VGH Hessen, 20.07.2022 - 5 D 1267/22
    Stehen Maßnahmen anderer Behörden als des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge - die es in Wahrnehmung der ihm vom Asylgesetz übertragenen Aufgaben getroffen hat - im Streit, kommt es für eine Zuordnung zum Asylgesetz maßgeblich darauf an, ob die Maßnahme im direkten Zusammenhang mit dem Asylverfahren ergangen ist oder sich als davon unabhängige Maßnahme des allgemeinen Ausländerrechts darstellt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 25. August 2020 - 3 D 1232/20 -, Juris Rn. 4 f. unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 25. September 1997 - BVerwG 1 C 6.97 -, Juris Rn. 14; Bay. VGH, Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 21 CS 15.30249 -, Juris Rn. 3).
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